Adria Twin 600 SP von Wohnmobil Dieselskandal erfasst

Van

Petra Brockmann - Partnerin
Petra Brockmann
Fachanwältin
Partnerin

Der Campervan Twin nutzt einen fragwürdigen Fiat Dieselmotor

"Mit den Twins dem Alltäglichen entfliehen" - so will Adria seinen Twin Van verkaufen. Doch leider stellt sich heraus, dass Besitzer des Twins in den inzwischen alltäglichen Strudel des Abgasskandals hineingeraten sind. So verfügt das Modell Adria Twin 600 SP über einen 2,3 Liter Multijet Motor von Fiat. Das 150 starke Aggregat erreicht (angeblich) die Abgasnorm Euro 6b. Das trifft jedoch nur auf den Prüfstand zu. Wird das Fahrzeug dagegen auf der Straße bewegt, stößt es viel mehr Stickoxid aus als erlaubt. Das liegt an einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die Fiat flächendeckend in seinen Dieselmotoren eingesetzt hat. Dabei handelt es sich um einen Timer, der die Abgasreinigung nach 22 Minuten Fahrt abschaltet. Der Test auf dem Prüfstand dauert 20 Minuten, so dass dieser mit einem vermeintlich sauberen Fahrzeug bestanden wird. Doch wer fährt seinen Twin Van nur 20 Minuten und stellt ihn danach wieder ab? Bei längeren Fahrten wird die Abgasreinigung abgeschaltet und der Stickoxidgrenzwert erheblich überschritten.

Auch Van-Besitzer haben Rechte im Abgasskandal

Besitzer eines Fiat Ducatos oder eines Wohnmobils oder Vans, das auf einem Ducato aufbaut, müssen deshalb damit rechnen, dass auch sie (wenn auch unabsichtlich) die Umwelt unnötig stark belasten. Zudem handelt es sich bei Stickoxid um ein Gas, das auch der Gesundheit von Menschen schaden kann. Die Grenzwerte haben einen Sinn und dürfen nicht einfach um ein Vielfaches überschritten werden, nur um der Automatobilindustrie Geld zu sparen.

Käufer von derart manipulierten Fahrzeugen sind getäuscht worden und haben deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft nicht nur Besitzer von Diesel-Pkw, sondern auch Wohnmobilfahrer. Im Zuge einer erfolgreichen Schadensersatzklage kann das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurückgegebn werden und dieser muss den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten. Alternativ bietet sich die Wahl des kleinen Schadensersatzes an. Dabei wird das Fahrzueg behalten und der Käufer erhält zudem eine Entschädigungszahlung.